Stand Mai 2025
 

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Kleinwalsertal Tourismus eGen

 
  • für Online-Buchungen auf der Homepage der Kleinwalsertal Tourismus eGen
  • für Buchungen über Kleinwalsertal Tourismus eGen
 

1. PRÄAMBEL

Die Kleinwalsertal Tourismus eGen (KT) ist als Reisevermittler tätig und handelt im Auftrag, im Namen und auf Rechnung eines vermittelten Beherbergungs- oder sonstigen Unternehmens oder Veranstalters. Im Falle einer Buchung kommt der Vertrag ausschließlich zwischen dem Buchenden und dem jeweiligen vermittelten Beherbergungs- oder sonstigen Unternehmen bzw. Veranstalter zustande. Die Kleinwalsertal Tourismus eGen (KT) weist ausdrücklich darauf hin, dass auch gleichzeitig angebotene verschiedene Leistungen nicht von der Kleinwalsertal Tourismus eGen (KT) erbracht oder organisiert, sondern von dieser lediglich vermittelt werden.
 
Die Kleinwalsertal Tourismus eGen (KT) ist hinsichtlich der, von ihr angebotenen Leistungen kein Reiseveranstalter im Sinne des Pauschalreisegesetzes (PRG), sondern lediglich Reisevermittler. Eine Ausnahme besteht, wenn im Zuge des Buchungsvorganges ausdrücklich auf die Eigenschaft als Reiseveranstalter hingewiesen wird. In diesem Fall liegt eine Pauschalreise iSd PRG vor. Darüber hinaus können die Leistungen der Kleinwalsertal Tourismus eGen (KT) bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 2 Abs. 5 PRG verbundene Reiseleistungen darstellen.
 
Auf die Rechtsbeziehungen zwischen der Kleinwalsertal Tourismus eGen und dem Buchenden finden bei Vermittlung von verbundenen Reiseleistungen und bei Leistungen, bei denen ausdrücklich darauf hingewiesen wird, dass die Kleinwalsertal Tourismus eGen (KT) als Reiseveranstalter auftritt, die Bestimmungen des Pauschalreisegesetzes (PRG) in der jeweils geltenden Fassung, im Übrigen und soweit keine gegenteiligen Bestimmungen des PRG Anwendung finden, die in der Folge angeführten ergänzenden Bestimmungen Anwendung.
 
Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Leistungen der Kleinwalsertal Tourismus eGen (KT), unabhängig davon, ob es sich um eine Vermittlung von Leistungen handelt, um die Vermittlung von verbundenen Reiseleistungen oder um das Auftreten als Reiseveranstalter. Anders lautenden, entgegen¬stehenden oder abweichenden Bedingungen wird ausdrücklich widersprochen und werden solche auch nicht Vertragsinhalt.
 

2. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN

2.1. Zustandekommen eines Vertrages
Eine Buchung / ein Vertragsabschluss kommt erst mit Übermittlung einer Buchungs-/Vermittlungsbestätigung in schriftlicher Form oder per E-Mail durch die Kleinwalsertal Tourismus eGen (KT) zu Stande.
 
2.2. Bildmaterial
Für den Inhalt sowie die Richtigkeit des von den Beherbergungs- oder sonstiger Unternehmen oder Veranstaltern zur Verfügung gestellten Bildmaterials wird von der Kleinwalsertal Tourismus eGen (KT) keine Gewähr übernommen.
 
2.3. Anzahlung
Die Fälligkeit der zu leistenden Anzahlung und Restzahlung richtet sich nach der mit dem Buchenden oder Auftraggeber getroffenen und in der Buchungsbestätigung vermerkten Regelung. Es wird darauf hingewiesen, dass das Kreditkarteninstitut der Kleinwalsertal Tourismus eGen (KT) mit dem Kreditkarteninstitut des Beherbergungs- oder sonstigen Unternehmens oder Veranstalters unter Umständen nicht ident ist.
 
2.4. Erfüllungsort
Erfüllungsort für die Leistungen der Kleinwalsertal Tourismus eGen (KT) ist die Gemeinde Mittelberg.
 
2.5. Rechtsordnung und Gerichtsstand
Für Verträge, die nicht mit Verbrauchern geschlossen werden, gilt
 
  • ausschließlich Österreichisches Recht unter Ausschluss der österreichischen und europäischen Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts sowie des UN-Kaufrechts und ist
  • ausschließlicher Gerichtsstand das für die Gemeinde Mittelberg sachlich zuständige Gericht.
2.6. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser AGB nicht rechtswirksam sein oder ungültig werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Für diesen Fall sowie für den Fall, dass eine Regelungslücke offenbar wird, gilt an Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren oder fehlenden Bestimmung eine angemessene Regelung, die – soweit rechtlich möglich – dem am nächsten kommt, was die Vertragsparteien gewollt haben oder nach dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der Vereinbarung gewollt haben würden, sofern sie bei Abschluss dieser Vereinbarung den Punkt bedacht hätten.
 
 

3. HAFTUNG UND GEWÄHRLEISTUNGEN

3.1. Allgemeine Bestimmungen zur Haftung und Gewährleistung
 
3.1.1. Die Haftung und Gewährleistung der Kleinwalsertal Tourismus eGen (KT) erstreckt sich lediglich auf
 
  • die sorgfältige Auswahl des jeweiligen Veranstalters bzw. Leistungsträgers sowie die sorgfältige Auswertung von gewonnenen Erfahrungen;
  • die ordnungsgemäße Besorgung von Leistungen einschließlich einer Information des Buchenden samt Ausfolgung der notwendigen Buchungsunterlagen;
  • die nachweisliche Weiterleitung von Buchungen, Willenserklärungen und Zahlungen zwischen dem Buchenden und dem Leistungserbringer (Beherbergungs-     oder sonstigem Unternehmen, Veranstalter etc.);
3.1.2. Die Kleinwalsertal Tourismus eGen (KT) haftet nicht bzw. leistet keine Gewähr für
 
  • die Erbringung der von ihr vermittelten bzw. besorgten Leistungen;
  • Leistungen, die aufgrund höherer Gewalt (Witterungsverhältnisse, Lawinengefahr und ähnliches) oder wegen im Vorfeld bekannt gegebener ungenügender Teilnehmerzahl zur Gänze oder teilweise entsprechend § 10 Abs 3 PRG nicht erfüllt werden;
  • auf leichter Fahrlässigkeit beruhende Schadenersatzansprüche, die über die Höhe des Provisionsanspruches aus dem vermittelten Geschäft hinausgehen, solange der Schaden nicht aus einer Verletzung einer vertraglichen Hauptpflicht resultiert und es sich nicht um einen Personenschaden handelt.
3.2. Zusätzliche Haftungsregelungen für Leistungen, wenn eine verbundene Reiseleistung oder eine Pauschalreise im Sinne des PRG vorliegt:
 
3.2.1. Vermittelt die Kleinwalsertal Tourismus eGen (KT) verbundene Reiseleistungen im Sinne des PRG oder tritt die Kleinwalsertal Tourismus eGen (KT) als Reiseveranstalter auf, der eine Pauschalreise zusammenstellt, vertraglich zusagt oder anbietet, so haftet sie gemäß § 17 PRG für ihr zurechenbare Fehler aufgrund technischer Mängel im Buchungssystem und für Fehler, die während des Buchungsvorgangs gemacht werden. Keine Haftung besteht, wenn der Buchungsfehler dem Buchenden bzw. Reisenden zuzurechnen ist oder durch unvermeidbare und außergewöhnliche Umstände verursacht wird.
 
3.2.2. Die sonstigen Haftungs- und Gewährleistungsbestimmungen in Punkt 3.1. bleiben hiervon unberührt.
 
3.3. Zusätzliche Haftungsregelungen für Leistungen, wenn eine Pauschalreise im Sinne des PRG vorliegt:
 
3.3.1. Tritt die Kleinwalsertal Tourismus eGen (KT) als Reiseveranstalter auf, der eine Pauschalreise zusammenstellt, vertraglich zusagt oder anbietet, so besteht Gewährleistungs- und Schadenersatzpflicht entsprechend den Bestimmungen der §§ 11 bis 14 PRG.
 
3.3.2. Sollte eine Pauschalreise aufgrund unvermeidbarer und außergewöhnlicher Umstände (Witterungsverhältnisse, Lawinengefahr oder ähnliches) oder wegen im Vorfeld bekannt gegebener ungenügender Teilnehmeranzahl zur Gänze oder teilweise nicht erfüllt werden, so ist die Kleinwalsertal Tourismus eGen (KT) weder gewährleistungs- noch haftungspflichtig. Da die genannten Umstände nicht im Einflussbereich der Kleinwalsertal Tourismus eGen (KT) liegen, haftet die Kleinwalsertal Tourismus eGen (KT) nicht für allfällige frustrierte Aufwendungen wie beispielweise Hotel- und Anreisekosten oder ähnliche Schäden.
 
3.3.3. Die sonstigen Haftungs- und Gewährleistungsbestimmungen in den Punkten 3.1. und 3.2. bleiben hiervon unberührt.
 

4. ÜBERTRAGUNG DES PAUSCHALREISEVERTRAGES

4.1. Wenn ein Pauschalreisevertrag im Sinne des PRG vorliegt, hat der Reisende die Möglichkeit entsprechend § 7 Abs 1 PRG den Pauschalreisevertrag auf eine Person, welche alle Vertragsbedingungen erfüllt, zu übertragen. Der Reiseveranstalter ist innerhalb einer Frist von 7 Tagen vor Beginn der Pauschalreise schriftlich oder per E-Mail von der Übertragung in Kenntnis zu setzen.
 
4.2. Bei Übertragung sind neben diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen die Regelungen des § 7 PRG zu berücksichtigen.
 

5. RÜCKTRITT VOR LEISTUNGSERBRINGUNG (STORNIERUNGSBEDINGUNGEN)

5.1. Für Leistungen, die keine Pauschalreisen im Sinne des PRG sind, ist betreffend des Rücktritts vor Leistungserbringung auf die Stornobedingungen des jeweiligen vermittelten Beherbergungs- oder sonstigen Unternehmens, Veranstalters oder sonstigen Leistungserbringers, zu verweisen. Insbesondere für
 

Leistungen von Beherbergungsbetrieben

Bei Buchungen, die ausschließlich Leistungen eines Beherbergungsbetriebes beinhalten, gelten im Verhältnis zwischen Buchendem und Beherberger die "Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Hotellerie (AGBH 2006)" in der jeweils gültigen Fassung, es sei denn, es ist schriftlich ausdrücklich etwas anderes vereinbart. Sofern die AGBH 2006 in Widerspruch zu Punkt 3. dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen stehen, haben diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen Vorrang. Bei Buchungen von Leistungen eines Beherbergungsbetriebes, der am Programm „Flexi-Buchen“ teilnimmt, ersetzt die Flexibilitätsgarantie §5 AGHB 2006 in Gänze.
 
AGBH 2006 als pdf  zum Download (42 KB)
 

Leistungen der Skischulen

Bei Buchungen insbesondere eines Skikurses oder sonstigen Leistungen der Skischulen gelten die AGBs der jeweils veranstaltenden Skischule (siehe insbesondere nachfolgend) in der jeweils gültigen Fassung, es sei denn, es ist schriftlich ausdrücklich etwas anderes vereinbart. Sofern die AGBs der Schischulen in Widerspruch zu Punkt 3. dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen stehen, haben diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen Vorrang.
 
 

Leistungen der Snowcompany Kleinwalsertal (Sport Kessler | Sport Pauli | Sport Hilbrand)

Bei Buchungen, die Leistungen der Snowcompany Kleinwalsertal beinhalten (z.B. Winterausrüstung etc), gelten die AGBs des jeweiligen Mitgliedes der Snowcompany Kleinwalsertal (siehe insbesondere nachfolgend) in der jeweils gültigen Fassung, es sei denn, es ist schriftlich ausdrücklich etwas anderes vereinbart. Sofern die AGBs des jeweiligen Mitgliedes der Snowcompany Kleinwalsertal in Widerspruch zu Punkt 3. dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen stehen, haben diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen Vorrang.
 
 

Leistungen der Bergschule Kleinwalsertal

Bei Buchungen, die Leistungen der Bergschule Kleinwalsertal beinhalten, gelten die AGBs der Bergschule Kleinwalsertal (siehe insbesondere nachfolgend) in der jeweils gültigen Fassung, es sei denn, es ist schriftlich ausdrücklich etwas anderes vereinbart. Sofern die AGBs der Bergschule Kleinwalsertal in Widerspruch zu Punkt 3. dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen stehen, haben diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen Vorrang.
 
 
Allgemeine Geschäftsbedingungen sonstiger Veranstalter und Partner der Kleinwalsertal Tourismus eGen:
 
AGB Andi Haller
 
Weitere Allgemeine Geschäftsbedingungen von Veranstaltern, Leistungserbringern und sonstiger Partner der Kleinwalsertal Tourismus eGen (KT) sind dem jeweiligen Angebot zu entnehmen.
 
5.2. Für Leistungen, wenn die Kleinwalsertal Tourismus eGen (KT) selbst als Veranstalter auftritt, ohne dass eine Pauschalreise oder eine verbundene Reise im Sinne des PRG vorliegt:
 
  • In diesen Fällen ist der Buchende berechtigt, bis 48 Stunden vor Veranstaltungsbeginn ohne Stornogebühr vom Vertrag zurückzutreten.
  • Beträgt der Zeitraum zwischen Rücktritt und Veranstaltungsbeginn weniger als 48 Stunden ist der Gesamtpreis der vertraglich vereinbarten Leistung zu bezahlen.
5.3. Für Leistungen, wenn die Kleinwalsertal Tourismus eGen (KT) als Veranstalter einer Pauschalreise im Sinne des PRG auftritt:
 
5.3.1. Im Falle des Vorliegens einer Pauschalreise im Sinne des PRG gilt die Bestimmung des § 10 PRG mit der Maßgabe, dass bei Rücktritt des Buchenden bzw. Reisenden nachstehende Stornogebühren anfallen:
 
bis 3 Monate vor Reiseantritt.........................................................0%
ab 3 Monate bis 1 Monat vor Reiseantritt.....................................40%
ab 1 Monat bis 1 Woche vor Reiseantritt......................................70%
in der letzten Woche vor Reiseantritt............................................90%
 
des Reisepreises.
 
5.3.2. Keine Stornogebühr gemäß Punkt 5.3.1. fällt an, wenn am Bestimmungsort der Pauschalreise oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare und außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen. Bei Vertragsrücktritt besteht in diesem Falle Anspruch auf volle Erstattung aller für die Pauschalreise getätigten Zahlungen, nicht aber auf eine zusätzliche Entschädigung.
 
5.3.3. Das Rücktrittsrecht der Kleinwalsertal Tourismus eGen (KT) gemäß § 10 Abs. 3 PRG, wenn die im Vertrag angegebene Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird oder die Kleinwalsertal Tourismus eGen (KT) aufgrund unvermeidbarer oder außergewöhnlicher Umstände an der Erfüllung des Vertrags gehindert ist, bleibt hiervon unberührt.
 
5.4. Definition von Zeiträumen bei der Stornierung von Onlinebuchungen:
Die unter Punkt 5.3 (Stornierungsbedingungen) genannten Zeiträume definieren sich für Onlinebuchungen wie folgt:
 
1 Woche = 7 Tage
1 Monat = 30 Tage
3 Monate = 90 Tage
 

5.5. RÜCKTRITT VOM BEHERBERGUNGSVERTRAG BEI FLEXI-BUCHEN– STORNOGEBÜHR

Bei Buchungen von Leistungen eines Beherbergungsbetriebes, der am Programm „Flexi-Buchen“ teilnimmt, ersetzen die nachfolgenden „Flexi-Buchen“ Konditionen dieses Punktes 5.5. den §5 AGBH 2006 in Gänze. Ob ein Beherbergungsbetrieb am Programm „Flexi-Buchen“ teilnimmt ist durch das Flexi-Buchen-Symbol auf www.kleinwalsertal.com ersichtlich.
 
Rücktritt durch den Beherberger:
 
5.5.1. Sieht der Beherbergungsvertrag eine Anzahlung vor und wurde die Anzahlung vom Vertragspartner nicht fristgerecht geleistet, kann der Beherberger ohne Nachfrist vom Beherbergungsvertrag zurücktreten.
 
5.5.2. Falls der Gast bis 18.00 Uhr des vereinbarten Ankunftstages nicht erscheint, besteht keine Beherbergungspflicht, ausgenommen:
 
  • ein späterer Ankunftszeitpunkt wurde vereinbart;
  • der Vertragspartner hat eine Anzahlung geleistet. In diesem Fall bleiben die Räumlichkeiten bis 12.00 Uhr des dem vereinbarten Ankunftstages folgenden Tag reserviert. Bei Vorauszahlung von mehr als vier Tagen, bleiben die Räumlichkeiten bis 18 Uhr des vierten Tages, wobei der vereinbarte Ankunftstag als erster Tag gerechnet wird, reserviert.
5.5.3. Je nach abgeschlossenem Vertrag kann der Beherbergungsvertrag durch den Beherberger, aus sachlich gerechtfertigten Gründen, unter Einhaltung der in der Buchungsbestätigung genannten Frist von 7, 14, 21 oder 30 Tagen vor dem vereinbarten Ankunftstag des Vertragspartners, durch einseitige Erklärung aufgelöst werden. Ausgenommen es wurde vertraglich etwas anderes vereinbart.
 
Rücktritt durch den Vertragspartner – Stornogebühr:
 
5.5.4. Je nach abgeschlossenem Vertrag kann der Beherbergungsvertrag durch den Gast unter Einhaltung der in der Buchungsbestätigung genannten Frist von 7, 14, 21 oder 30 Tagen vor dem vereinbarten Ankunftstag ohne Entrichtung einer Stornogebühr durch einseitige Erklärung durch den Vertragspartner aufgelöst werden.
 
Wird die in der Buchungsbestätigung genannte Frist nicht eingehalten, ist ein Rücktritt durch einseitige Erklärung des Vertragspartners unter Entrichtung folgender Stornogebühren möglich:
 
Bei einer Frist von 30 Tage:
 
  • kostenloses Storno bis 30 Tage vor Anreise
  • von 29 Tage bis 7 Tage vor Anreise 70 %
  • ab 6 Tage vor Anreise und bei Nicht-/Spätanreise werden 90 % des Gesamtaufenthaltes der entfallenen Nächte fällig.
Bei einer Frist von 21 Tage:
 
  • kostenloses Storno bis 21 Tage vor Anreise
  • von 20 Tage bis 7 Tage vor Anreise 70 %
  • ab 6 Tage vor Anreise und bei Nicht-/Spätanreise werden 90 % des Gesamtaufenthaltes der entfallenen Nächte fällig.
Bei einer Frist von 14 Tage:
 
  • kostenloses Storno bis 14 Tage vor Anreise
  • von 13 Tage bis 7 Tage vor Anreise 70 %
  • ab 6 Tage vor Anreise und bei Nicht-/Spätanreise werden 90 % des Gesamtaufenthaltes der entfallenen Nächte fällig.
Bei einer Frist von 7 Tage:
 
  • kostenloses Storno bis 7 Tage vor Anreise
  • ab 6 Tage vor Anreise und bei Nicht-/Spätanreise werden 90 % des Gesamtaufenthaltes der entfallenen Nächte fällig.
Behinderungen der Anreise:
 
5.5.5. Kann der Vertragspartner am Tag der Anreise nicht im Beherbergungsbetrieb erscheinen, weil durch unvorhersehbare außergewöhnliche Umstände (z.B. Hochwasser etc.) sämtliche Anreisemöglichkeiten unmöglich sind, ist der Vertragspartner nicht verpflichtet, das vereinbarte Entgelt für die Tage der Anreise zu bezahlen.
 
5.5.6. Die Entgeltzahlungspflicht für den gebuchten Aufenthalt lebt ab Anreisemöglichkeit wieder auf, wenn die Anreise innerhalb von drei Tagen wieder möglich wird.
 
5.5.7. Der Vertragspartner ist verpflichtet den jeweiligen Beherbergungsbetrieb von der Behinderung der Anreise rechtzeitig zu informieren.
 

6. INFORMATION

6.1. Allgemeine Informationen
 
6.1.1. Widerrufsrecht für Verbraucher
Ein Verbraucher hat entsprechend den Bestimmungen des FAGG (Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz) das Recht den jeweiligen Vertrag innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab Vertragsabschluss.
Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss die Kleinwalsertal Tourismus eGen, Walserstrasse 264, 6992 Hirschegg, info@kleinwalsertal.com Telefon: +43 5517 5114 0 mittels einer eindeutigen schriftlichen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Fax oder E-Mail) über den Entschluss, den jeweiligen Vertrag zu widerrufen, informiert werden.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist abgesendet wird.
 
Das vorgenannte Widerrufsrecht des Verbrauchers entfällt bei Verträgen über
 
  • Dienstleistungen, wenn der Unternehmer auf Grundlage eines ausdrücklichen Verlangens des Verbrauchers gemäß § 10 FAGG (schriftlich oder per E-Mail) sowie einer Bestätigung (schriftlich oder per E-Mail) des Verbrauchers über dessen Kenntnis vom Verlust des Rücktrittsrechts bei vollständiger Vertragserfüllung, vor Ablauf der 14-tägigen Rücktrittsfrist mit der Ausführung der Dienstleistung begonnen hatte und die Dienstleistung vollständig erbracht wurde.
Bei nachfolgenden Verträgen steht dem Verbraucher gemäß § 18 FAGG kein Widerrufsrecht zu:
 
  • Dienstleistungen, deren Preis von Schwankungen auf dem Finanzmarkt abhängt, auf die der Unternehmer keinen Einfluss hat und die innerhalb der Rücktrittsfrist auftreten können
  • Dienstleistungen in den Bereichen Beherbergung zu anderen als zu Wohnzwecken, Beförderung von Waren, Vermietung von Kraftfahrzeugen sowie Lieferung von Speisen und Getränken und Dienstleistungen, die im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen erbracht werden, sofern jeweils für die Vertragserfüllung durch den Unternehmer ein bestimmter Zeitpunkt oder Zeitraum vertraglich vorgesehen ist.
Folgen des Widerrufs
 
  • Wenn der Vertrag widerrufen wird, sind alle Zahlungen, die die Kleinwalsertal Tourismus eGen (KT) erhielt, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über den Widerruf des Vertrags bei der Kleinwalsertal Tourismus eGen (KT) eingegangen ist. Für diese Rückzahlung wird dasselbe Zahlungsmittel verwendet, das bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt wurde, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart. In keinem Fall werden für diese Rückzahlung Entgelte berechnet.
  • Hat der Verbraucher ausdrücklich verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen und wurden die Dienstleistungen noch nicht vollständig erbracht, so ist an die Kleinwalsertal Tourismus eGen (KT) ein angemessener Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt des Eingangs der Widerrufsmitteilung bei der Kleinwalsertal Tourismus eGen (KT) bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

6.1.2. Vertragspartner

Kleinwalsertal Tourismus eGen
Walserstrasse 264
A-6992 Hirschegg
 
Tel: +43 5517 5114 0
Fax: +43 5517 5114 419
E-Mail: info@kleinwalsertal.com
 
6.1.3. Versicherung
Im Reisepreis ist, sofern nicht vertraglich etwas anderes vereinbart, weder eine Reiserücktrittskosten-, noch eine Reisegepäck-, Kranken-, Rückholkosten- oder sonstige Privathaftpflichtversicherung eingeschlossen.
 
6.1.4. Eintragungsnummer
Die Eintragungsnummer im Veranstalterverzeichnis des Bundesministeriums für Wirtschaft, Familie und Jugend lautet 2007/0088.
 
6.1.5. Wichtige Information zur Insolvenzabsicherung bei Pauschalreisen und verbundenen Reiseleistungen:
Gemäß der Pauschalreiseverordnung (PRV) sind Kundengelder bei Pauschalreisen des Veranstalters Kleinwalsertal Tourismus eGen (im Sinne der PRV) oder wenn die Kleinwalsertal Tourismus eGen verbundene Reiseleistungen (im Sinne der PRV) vermittelt hat, unter folgenden Voraussetzungen abgesichert:
 
6.1.5.1. Die Anzahlung (siehe Punkt 2.3. dieser AGB), sofern diese 20 % des Reisepreises nicht übersteigt, erfolgt frühestens elf Monate vor dem vereinbarten Ende der Reise. Die Restzahlung (siehe Punkt 2.3. dieser AGB) erfolgt frühestens 20 Tage vor Reiseantritt Zug um Zug gegen Aushändigung der Reiseunterlagen an den Reisenden. Über die Anzahlung oder die Restzahlung hinausgehende oder vorzeitig geleistete Anzahlungen bzw. Restzahlungen dürfen nicht gefordert werden und sind bei Begleichung nicht abgesichert.
 
6.1.5.2. Garant ist die Walser Privatbank AG, 6992 Hirschegg, Walserstrasse 263 (Bankgarantie vom 08.01.2019).
 
6.1.5.3. Die Anmeldung sämtlicher Ansprüche ist bei sonstigem Anspruchsverlust innerhalb von 8 Wochen ab Eintritt einer Insolvenz beim Abwickler (Europäische Reiseversicherung AG, A-1220 Wien, Kratochwjlestraße 4, Tel. Nr. +43/(0)1/3172500 73930, Fax Nr. +43/(0)1/3199367) vorzunehmen.
 
Kleinwalsertal Tourismus eGen
Walserstrasse 264
A-6992 Hirschegg
 
Tel: +43 5517 5114 0
Fax: +43 5517 5114 419
E-Mail: info@kleinwalsertal.com
 
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (UID) - ATU 67604728
 
Anzahlungen auf:
 
Kleinwalsertal Tourismus eGen
IBAN: AT06 3743 4000 0393 0211
BIC: RANJAT2B
 
Kontaktstelle bei Beschwerden: Telefon +43 5517 5114 0
 
6.1.6. Die Versicherungssumme wird wie folgt berechnet:
 
Sie beträgt mindestens
 
  • EUR 13.000,00 oder
  • 18 % des Umsatzes des Kalenderjahres oder
  • 50 % des Umsatzes des Spitzenmonats, wobei der höchste der vorgenannten Beträge für die Berechnung heranzuziehen ist.
6.1.7. Versicherung gegen Insolvenz bei Pauschalreisen und verbundenen Reiseleistungen 
Die Kleinwalsertal Tourismus eGen (KT) hat eine für Veranstalter laut Pauschalreiseverordnung (PRV) und gemäß Pauschalreisegesetz (PRG) verpflichtende Versicherung gegen Insolvenz bei der Europäischen Reiseversicherung AG abgeschlossen.
 
Weitere Informationen:
Europäische Reiseversicherung AG
Kratochwjlestraße 4
A-1220 Wien
Tel.Nr. +43/(0)1/3172500 73930
FaxNr. +43/(1)/3199367
 
6.2. Zusätzliche Informationen für Leistungen, die verbundene Reiseleistungen im Sinne des PRG sind:
 
6.2.1. Bei Vermittlung von verbundenen Reiseleistungen liegt keine Pauschalreise im Sinne des PRG vor und kann der Buchende bzw. Reisende keine daraus resultierenden Rechte in Anspruch nehmen. Die Kleinwalsertal Tourismus eGen (KT) ist NICHT für die ordnungsgemäße Erbringung der einzelnen gebuchten Leistungen verantwortlich. Jeder Erbringer einer Reiseleistung ist nur für die vertragsgemäße Erfüllung seiner eigenen Leistungen verantwortlich. Dies gilt auch hinsichtlich einer Rückbeförderungspflicht, die – sofern nicht vom Leistungserbringer ausdrücklich zugesagt – nicht gewährleistet ist.
 
6.2.2. Bei Buchung einer verbundenen Reiseleistungen werden dem Buchenden vor Abschluss der Buchung die Informationen gemäß dem Standardinformationsblatt in Anhang II zum PRG, Teil B bzw. E, zur Verfügung gestellt.
 
6.3. Zusätzliche Informationen für Leistungen, die Pauschalreisen im Sinne des PRG sind:
 
6.3.1. Bei Pauschalreisen im Sinne des PRG kann der Reisende alle EU-Rechte in Anspruch nehmen, die für Pauschalreisen gelten. Die Kleinwalsertal Tourismus eGen (KT) trägt die volle Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung der gesamten Pauschalreise.
 
6.3.2. Die Kleinwalsertal Tourismus eGen (KT) verfügt über die gesetzlich vorgeschriebene Absicherung für die Rückzahlung der Zahlungen des Buchenden bzw. Reisenden und – falls der Transport in der Pauschalreise inbegriffen ist – zur Sicherstellung der Rückbeförderung im Falle ihrer Insolvenz.
 
6.3.3. Bei Buchung einer Pauschalreise im Sinne des PRG werden dem Buchenden vor Abschluss der Buchung die Informationen gemäß dem Standardinformationsblatt in Anhang I zum PRG, Teil A bzw. B bzw. C zur Verfügung gestellt.
 

7. BESTELLUNG

Bestellungen können weltweit gemacht werden.
 

8. DATENSCHUTZERKLÄRUNG

8.1. Die Datenschutzerklärung der Kleinwalsertal Tourismus eGen (KT) ist über nachfolgenden Link abzurufen.